ߧ 62 Abs 1 AußStrG; § 284b Abs 2 ABGB
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte das erkennende Gericht zu klären, anhand welcher Voraussetzungen der Umfang einer Sachwalterbestellung zu prüfen ist und ob eine Feststellung eine erhebliche Rechtsfrage darstellt.
OGH 4.11.2010, 8 Ob 49/10d