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Änderung der Obsorgeregelung bei Kindeswohlgefährdung, nicht bei geringfügigen Veränderungen der Interessenlage

FamilienrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-Twaroch (Bearbeitung)iFamZ 2011/63iFamZ 2011, 78 Heft 2 v. 1.3.2011

§ 144 ABGB; § 176 ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG

Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass ein Wechsel der Erziehungsverhältnisse iFe geänderten Obsorgeregelung gemessen am Kindeswohl dringend geboten sein muss, wobei eine bloß geringfügig geänderte Interessenlage dafür in keinem Fall ausreichend ist.

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