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Verkehr mit der Außenwelt durch Telefonieren

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/165iFamZ 2011, 208 Heft 4 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Urteil stellt klar, dass die Wahrung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde von in psychiatrischen Abteilungen untergebrachten Personen es gebietet, dass eine Benutzung des Stationstelefons zur kurzen Verständigung eines nahestehenden Menschen grundsätzlich jederzeit möglich sein sollte und lediglich aus organisatorischen Gründen untersagt werden darf.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 2 UbG

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