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Videoüberwachung als unverhältnismäßiger Eingriff

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung u. Anmerkung)iFamZ 2011/164iFamZ 2011, 207 - 208 Heft 4 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach dem UbG ein. Untersucht wurde, ob besondere Umstände die Zulässigkeit der Einschränkung der Privatsphäre eines Patienten rechtfertigen können, auch wenn damit eine ihrem Zweck nach permanente Beobachtung des Kranken gar nicht erfüllt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 34a UbG

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