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Beiziehung eines Dolmetschers zur Erstanhörung

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/163iFamZ 2011, 206 - 207 Heft 4 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung wird das mangelnde Hinzuziehen eines notwendigen Dolmetschers als schwerer Verfahrensmangel angesehen, wenn für die Entscheidung über Alternativen zur Unterbringung die Zusammenarbeit mit der Patientin ausschlaggebend ist.

Rechtsgrundlagen: § 20 UbG; § 19 UbG

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