Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung thematisiert das LG Linz die Frage, ob auch eine medikamentös indizierte Behandlung als Freiheitsbeschränkung zu werten ist, wenn Dominal dem Patienten aufgrund dessen motorischer Unruhe verabreicht wurde. Wie ist die Unterlassung der Verständigung über die Maßnahme zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 3 HeimAufG; § 7 HeimAufG