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Richtsatz ist bei Vorschüssen nach § 4 Z 2 UVG zu reduzieren, wenn Vater in Rumänien lebte und auf dieser Grundlage ein im Vergleich zur Richtsatzhöhe viel niedrigerer Unterhaltstitel geschaffen wurde

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/98iFamZ 2010, 143 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 4 Abs 2 UVG

In vorliegender Sache war die Richtsatzreduktion von Vorschüssen zu beurteilen. Ist diese zulässig, wenn der unterhaltspflichtige Vater in Rumänien ansässig und unbekannten Aufenthalts ist?

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