§ 140 ABGB
In gegenständlicher Sache war fraglich, ob Einkommen aus Ferialarbeit als Eigeneinkommen anzusehen ist. Weiters hat das Gericht als irrelevant erachtet, dass die Familienbeihilfe dem Kind direkt ausgezahlt wurde.
§ 140 ABGB
In gegenständlicher Sache war fraglich, ob Einkommen aus Ferialarbeit als Eigeneinkommen anzusehen ist. Weiters hat das Gericht als irrelevant erachtet, dass die Familienbeihilfe dem Kind direkt ausgezahlt wurde.