§ 382 Z 8 EO
Das vorliegende Erkenntnis hatte klarzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine konkrete Gefahrenbescheinigung vorliegt. Worauf hat sich die Gefahr zu beziehen?
§ 382 Z 8 EO
Das vorliegende Erkenntnis hatte klarzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine konkrete Gefahrenbescheinigung vorliegt. Worauf hat sich die Gefahr zu beziehen?