§ 140 ABGB
In vorliegender Entscheidung hatte der OGH darüber zu urteilen, ob ein Anspruch aufgrund von Sonderbedarf auf Schulgeld für eine Privatschule besteht. Ist es vertretbar, zwingend die für den Unterhaltspflichtigen weniger belastende Variante zu nehmen, wenn die Ausbildung gleichwertig ist?