§ 145 Abs 1 ABGB; § 187 ABGB
In vorliegender Sache war die Übertragung der Obsorge an eine Freundin der obsorgenden Mutter, die daraufhin verstorben ist, zu klären. Wie ist insofern der Wille des betroffenen Kindes zu behandeln?
§ 145 Abs 1 ABGB; § 187 ABGB
In vorliegender Sache war die Übertragung der Obsorge an eine Freundin der obsorgenden Mutter, die daraufhin verstorben ist, zu klären. Wie ist insofern der Wille des betroffenen Kindes zu behandeln?