§ 7 Abs 1 Z 1 UVG; § 20 UVG
In vorliegender Sache war die Einstellung von Unterhaltsvorschüssen aufgrund der Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens bei niedrigem Einkommen des Unterhaltsschuldners zu behandeln. Werden dadurch bereits begründete Bedenken am Bestehen der Unterhaltspflicht ausgelöst?