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Zuständigkeit in Ehescheidungssachen

Rechtsprechung Internationale AspekteScheidungsrechtLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2010/40iFamZ 2010, 48 - 49 Heft 1 v. 1.1.2010

Art 3 VO Brüssel IIa

Der EuGH hatte in der vorliegenden Rechtssache die Zuständigkeit von in Frankreich lebenden und mit der ungarisch-französischen Staatsbürgerschaft ausgestatteten Ehegatten zu klären. Welches der beiden Länder ist also zuständig? Besteht ein Wahlrecht zwischen den beiden Zuständigkeiten? Ist dahingehend auch die engste Bindung im Sinne von "die effektivste" Staatsangehörigkeit von Bedeutung?

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