Art 3 HKÜ; Art 372 fCC; Art 11 VO Brüssel IIa
In vorliegender Sache war der Fall eines illegal aus Frankreich entführten Kindes unter Anwendung des Ausnahmetatbestands gem § 13 Abs 1 lit b HKÜ und restriktiver Zugrundelegung von Rückstellungshindernissen zu klären .