§ 1293 ABGB
Mit seinem Erkenntnis stellt der OGH eindeutig klar, dass eine Verpflichtung zur Verlegung eines Patienten gegeben ist, wenn am Standort der Krankenanstalt eine notwendige medizinische Abklärung nicht möglich ist.
OGH 30.6.2010, 3 Ob 77/10k