§ 6 KSchG; § 27b KSchG; § 879 Abs 3 ABGB
Mit seiner Entscheidung stellt das erkennende Gericht ungültige Klauseln in Heimverträgen in den Mittelpunkt. Dabei waren vor allem Regelungen betreffend Abwesenheitsvergütungen, Entgeltänderungen, Kündigungen aus wichtigem Grund, Benützungsentgelte, Räumungen, Räumungspauschalen, Betretungsrechte, Vertragserrichtungskosten und Kostenbeteiligungen naher Angehöriger strittig.