§ 140 ABGB
In vorliegender Sache war fraglich, ob nach Absolvierung einer Handelsschule aufgrund einer begonnenen Lehre als EDV-Kauffrau Unterhaltspflichten ruhend zu stellen sind.
OGH 28.7.2010, 9 Ob 37/10x
§ 140 ABGB
In vorliegender Sache war fraglich, ob nach Absolvierung einer Handelsschule aufgrund einer begonnenen Lehre als EDV-Kauffrau Unterhaltspflichten ruhend zu stellen sind.
OGH 28.7.2010, 9 Ob 37/10x