§ 268 Abs 1 ABGB; ߧ 236 AußStrG
Vorliegende Entscheidung hatte sich der Frage und den konkreten Voraussetzungen der Sachwalterbestellung zu widmen. Fraglich war, wann und unter welchen Umständen bei Fehlen konkreter Umstände ein Verfahren nach ߧ 236 AußStrG anzustreben ist.