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Gesetzlicher Wohnvoraus der Witwe kann das Teilungshindernis der Unzeit verwirklichen

ErbrechtJudikaturBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2010/164iFamZ 2010, 215 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 758 ABGB; § 830 ABGB

Der OGH stellte fest, dass das gesetzliche Wohnvoraus der Witwe nach den Umständen des zu beurteilenden Falls das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis der Unzeit verwirklichen kann.

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