Zusammenfassung: Das LG Wels behandelte die Frage, was unter zeitgemäßem Betreuungsstandard zu verstehen ist und ab wann eine unzulässige Freiheitsbeschränkung gegeben ist. Mit Anmerkung von Michael Ganner.
Rechtsgrundlagen: § 4 Z 3 HeimAufG; § 5 Abs 3 HeimAufG
Schlagwörter: