ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Der OGH hat sich mit vorliegendem Erkenntnis wiederholt für die Kontinuität der Kindeserziehung als bedeutenden Faktor iZm der Übernahme der Obsorge durch gleich geeignete Eltern ausgesprochen.
OGH 23.6.2009, 3 Ob 122/09a
ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Der OGH hat sich mit vorliegendem Erkenntnis wiederholt für die Kontinuität der Kindeserziehung als bedeutenden Faktor iZm der Übernahme der Obsorge durch gleich geeignete Eltern ausgesprochen.
OGH 23.6.2009, 3 Ob 122/09a