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Dieses Urteil des OGH beschäftigt sich mit der Frage, ob detaillierte Bestandteile des Pflegschaftsakts über das Privat- und Intimleben der betroffenen Minderjährigen durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Eltern die Geheimhaltungspflicht verletzt. Mit kurzer Anmerkung von Robert Fucik.