Art 12 EG; VO (EWG) 1408/71
Fraglich war in vorliegender Sache, ob ein Kind unmittelbar diskriminiert wird, wenn aufgrund von Kollisionsnormen das deutsche Recht des Vaters anzuwenden ist und folglich, mangels Beschäftigung der Mutter in Österreich, nur deutsche Unterhaltsvorschussleistung denkbar ist.