§ 140 ABGB
Der OGH hatte über vorliegenden Unterhaltsanspruch insofern entschieden, als von den "strengeren" Voraussetzungen für Doktorratsstudien im Falle von Masterstudien abzugehen sei, weil diese noch unmittelbar der Berufsvorbereitung dienen.
§ 140 ABGB
Der OGH hatte über vorliegenden Unterhaltsanspruch insofern entschieden, als von den "strengeren" Voraussetzungen für Doktorratsstudien im Falle von Masterstudien abzugehen sei, weil diese noch unmittelbar der Berufsvorbereitung dienen.