Annahme einer GesBR setzt bindende Organisationsabsprachen voraus; aus der alleinigen Tragung der Lebensunterhaltskosten eines Lebensgefährten während der Ausbildungszeit des Partners können uU Bereicherungsansprüche entstehen
EherechtJudikaturAstrid Deixler-HübneriFamZ 2009/206iFamZ 2009, 300 Heft 5 v. 1.9.2009