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Bei rechtsgeschäftlicher Umwandlung einer fideikommissarischen Substitution in eine solche auf den Überrest ist die Formvorschrift des § 1278 Abs 2 ABGB analog anzuwenden

Rechtsprechung ErbrechtErbrechtHR Dr. Wilhelm Tschugguel (Bearbeitung)iFamZ 2009/174iFamZ 2009, 243 - 244 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 1278 Abs 2 ABGB

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