Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Freiheitsbeschränkung durch die Anbringung von Seitengitter, der Anlegung von Gurten und der Verabreichung der Medikamente namens Psychopax sowie Dominal.
Rechtsgrundlagen: § 3 HeimAufG; § 4 HeimAufG