§ 4 Abs 2 UVG; § 9 Abs 2 UVG; § 28 UVG; § 30 UVG
Der OGH hatte sich mit Fragen der Legalzession von offenen Unterhaltsforderungen iZm dem Erlöschen der Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers zu befassen.
§ 4 Abs 2 UVG; § 9 Abs 2 UVG; § 28 UVG; § 30 UVG
Der OGH hatte sich mit Fragen der Legalzession von offenen Unterhaltsforderungen iZm dem Erlöschen der Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers zu befassen.