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Ein Zuspruch von Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG ist auch dann noch möglich, wenn die zugrunde liegende EV (§ 382a EO) zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz bereits aufgehoben ist

Rechtsprechung Kindesunterhalt und UVGUnterhaltsrechtMatthias Neumayr (Bearb)iFamZ 2009/13iFamZ 2009, 12 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 382a EO; § 4 Z 5 UVG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Zuspruch von Vorschüssen nach § 4 Z 5 UVG auch dann noch möglich ist, wenn die zugrunde liegende EV (§ 382a EO) zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz bereits aufgehoben ist.

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