Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BG Innere Stadt mit der Frage, ob ein allfälliger Verstoß gegen einen Einzelaspekt der Dokumenationspflicht zur Unzulässigkeit der Freiheitsbeschränkung führt.
Rechtsgrundlagen: § 4 HeimAufG; § 7 HeimAufG