§ 154 ABGB; § 229 Abs 2 ABGB; § 275 Abs 3 ABGB; § 284b ABGB
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der gesetzlichen Vertretung durch nächste Angehörige gem § 284b ABGB und der Durchsetzung der daraus ableitenden Ansprüche und der Frage der pflegschaftgerichtlichen Genehmigung.