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Abfertigungsanspruch des Sohnes nach § 23 Abs 6 AngG hängt vom Bestehen einer Unterhaltspflicht zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers ab

Rechtsprechung Sonstiges KindschaftsrechtArbeitsrechtHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2009/109iFamZ 2009, 147 - 148 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 23 Abs 6 AngG

In der vorliegenden Entscheidung äußert sich der OGH dahingehend, dass ein Anspruch auf Abfertigung des Sohnes gem § 23 Abs 6 AngG grundsätzlich davon abhängt, ob zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers eine Unterhaltspflicht besteht.

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