§ 39 EO; § 26 ZPO; § 6 DGNYÜ
Der Gerichtshof setzte sich in dieser Entscheidung mit der frage auseinander, ob die von einer Partei gegebene Vertretungsbefugnis an einen bestellten Verfahrenshelfer, diese die Partei daran hindert im Exekutionsverfahren selbständig zu handeln.