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Auch im Obsorgeverfahren besteht keine Pflicht zur amtswegigen Ermittlung von Neuerungen

FamilienrechtiFamZ 2008/154iFamZ 2008, 312 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 66 AußStrG

In der Entscheidung untersuchte der OGH Aspekte des Neuerungsverbots im Obsorgeverfahren und ging der Frage nach, wann und ob dieses durchbrochen werden kann.

OGH 26.6.2008, 2 Ob 130/08v

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