Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich mit dem Fall, dass es zu einer Sachwalterbestellung kam, obwohl es für den Betroffenen nur Angelegenheiten zu erledigen gab, die unter die Vertretungsbefugnis naher Angehöriger fallen. Sind vertretungsbefugte Angehörige vorhanden und besteht ansonsten kein Grund für eine Sachwalterschaft, so ist das Sachwalterschaftsverfahren zu beenden.
Rechtsgrundlagen: § 284b ABGB; § 122 AußStrG; § 128 AußStrG