§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB; § 68a Abs 3 EheG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB auch den Zuspruch eines geminderten Unterhalts rechtfertigt. Welches Verhalten begründet idZ Rechtsmissbrauch?
§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB; § 68a Abs 3 EheG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB auch den Zuspruch eines geminderten Unterhalts rechtfertigt. Welches Verhalten begründet idZ Rechtsmissbrauch?