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Vertretungsrecht des Bewohnervertreters erlischt mit dem Tod des Bewohners

HeimChristian KopetzkiiFamZ 2007/75iFamZ 2007, 146 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 8 Abs 2 HeimAufG; § 14 Abs 1 UbG

Der Tod des Heimbewohners hat das Erlöschen der Vertretungslegitimation des Bewohnervertreters zur Folge.

OGH 01.02.2007, 9 Ob 148/06i

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