§ 3a Abs 1 IESG - Die 6-Monats-Begrenzung des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld erstreckt sich auch auf Taggelder, Nächtigungsgelder , Reisekosten und Diäten, also Aufwandsentschädigungen im weiteren Sinn. Diese können nicht als sonstige Ansprüche iSd § 1 Abs 2 Z 3 IESG gegen den Arbeitgeber zeitlich unbeschränkt rückwirkend geltend gemacht werden.
OGH 19.12.2002, 8 ObS 208/02z