Hochwassererlass des BMF 06.09.2002, 10 0101/8-IV/10/02
Die Finanzlandesdirektionen und Finanzämter werden aufgrund der Hochwasserkatastrophe im August 2002 gemäß § 206 lit a BAO angewiesen:
1. Für Spenden, die an die Opfer der Hochwasserkatastrophe bis 30. 6. 2003 ausgezahlt werden, ist von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand zu nehmen.