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Härteausgleich bei Unfallrenten

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/410ÖStZ 2001, 217 Heft 10 v. 15.5.2001

Vor einigen Tagen hat ein Gesetzesentwurf den Ministerrat passiert, in dem eine Härteausgleichsregelung für Bezieher von Unfallrenten beschlossen worden ist. Die Eckwerte der Regelung:

Es bleibt bei der - ab 1. 1. 2001 eingeführten - Steuerpflicht der Unfallrenten.Übersteigt das zu versteuernde Einkommen nicht den Jahresbetrag von 230.000 S, so können die Bundessozialämter eine Härteausgleichszahlung im Ausmaß der auf die Unfallrenten entfallenden Steuerlast auszahlen.

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