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Hälftesteuersatz für Beteiligungsveräußerung auch bei mittelbar durch Mitunternehmerschaft gehaltene Anteile

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/695RdW 2000, 712 Heft 11 v. 15.11.2000

§ 37 Abs 4 Z 2 EStG

Das BMF bestätigt die auch in der Literatur vertretene Rechtsauffassung, dass § 37 Abs 4 Z 2 EStG auch dann Anwendung findet, wenn ein Mitunternehmeranteil veräußert wird und die Beteiligung iSd § 37 Abs 4 Z 2 EStG im Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehalten wird.

BMF , 25. September 2000

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