§ 333 Abs 3 ASVG, § 1014 ABGB - Ein von einem Arbeitnehmer beim Umpumpen des Transportgutes eines Transportfahrzeuges erlittener Personenschaden ist von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Unabhängig von seinem Verschulden haftet daher der Arbeitgeber bis zur Höhe der Versicherungssumme.
OGH 05.09.2002, 2 Ob 203/02w