ABGB § 364, ABGB § 365, ABGB § 366, ABGB § 1323, ABGB § 1324, ABGB § 1325
Eine Haftung in analoger Anwendung des § 364a ABGB greift auch ein, wenn ein an sich gegebener Unterlassungsanspruch gegen eine Grundstücksvertiefung zwar nicht rechtlich, aber faktisch derart erschwert ist, daß der Nachbar die bauliche Maßnahme praktisch hinnehmen muß.