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Haftung des Masseverwalters für Lohnsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4727/14/96 Heft 4727 v. 8.3.1996

(BAO § 9, § 80) Der Masseverwalter haftet für lohnabhängige Abgaben, wenn er deren Abfuhr an den Gemeinschuldner überträgt, diesen aber nicht überwacht.

VwGH 93/13/0278 v. 02.08.1995

§ 9 Abs. 1 BAO erfaßt jede Form des Verschuldens und damit auch bloß leichte Fahrlässigkeit und befindet sie für die Haftung als ausreichend.

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