Der Geschäftsführer der GmbH kann im Fall der Inanspruchnahme seiner Haftung nach § 25 GmbHG das Verschulden von nachgeordneten Mitarbeitern der GmbH nicht als anspruchsminderndes Mitverschulden der GmbH einwenden.
OGH 30. 1. 2017, 6 Ob 84/16w
Problem
Eine Aktiengesellschaft (AG = Klägerin) hatte mit ihrer Tochtergesellschaft (GmbH) einen "Grundlagenvertrag" abgeschlossen, nach dem die GmbH die Verwertung nicht mehr benötigter Immobilien der Muttergesellschaft vorbereitete (vermittelte), wofür die GmbH 3 % des jeweiligen Veräußerungserlöses als Provision erhielt. Im Grundlagenvertrag verpflichtete sich die GmbH auch, "vorrangig eigene Ressourcen und Kapazitäten" der Muttergesellschaft "zu marktüblichen Konditionen" zu nutzen.