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Grunderwerbsteuer: Missbräuchliche Treuhandgestaltung bei "99%-Anteilsvereinigung"

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2010, 240 Heft 5 v. 1.9.2010

Wenngleich nur die rechtliche Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft die Abgabenpflicht nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG begründet und selbst sogenannte Zwerganteile in einer anderen Hand schließen die Anwendung dieser Rechtsvorschrift aus, wird dadurch eine Anwendung des § 22 BAO (Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

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