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Gleichbehandlungsgrundsatz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1983, 86 Heft 3 v. 1.3.1983

Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Arbeitgeber nicht daran, in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und Vergünstigungen den ab einem bestimmten Zeitpunkt in Betracht kommenden Arbeitnehmern nicht mehr zu gewähren.

OGH 22. 3. 1983, 4 Ob 27, 28/83

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