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GGG § 2 Abs 1

BetriebswichtigesARD 4820/39/97 Heft 4820 v. 4.3.1997

( GGG § 2 Abs 1 ) Gerichtsgebührenpflicht entsteht mit der Überreichung der mittels Schriftsatz eingebrachten Klage ohne Rücksicht darauf, ob das Verfahren bis zum Ende durchgeführt wird. VwGH 95/16/0260 v. 25.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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