(GewO § 82 lit b) Von Unfähigkeit kann bei einem über zwei Jahre dauernden Dienstverhältnis, in dem wegen falscher Abmessungen niemals eine Verwarnung erfolgt ist, keinesfalls ausgegangen werden. OLG Wien 10 Ra 104/95 v. 27.11.1995.
(GewO § 82 lit b) Von Unfähigkeit kann bei einem über zwei Jahre dauernden Dienstverhältnis, in dem wegen falscher Abmessungen niemals eine Verwarnung erfolgt ist, keinesfalls ausgegangen werden. OLG Wien 10 Ra 104/95 v. 27.11.1995.