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GewO § 82 lit b

Lohnsteuer und AbgabenARD 4752/23/96 Heft 4752 v. 21.6.1996

(GewO § 82 lit b) Von Unfähigkeit kann bei einem über zwei Jahre dauernden Dienstverhältnis, in dem wegen falscher Abmessungen niemals eine Verwarnung erfolgt ist, keinesfalls ausgegangen werden. OLG Wien 10 Ra 104/95 v. 27.11.1995.

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