Der „handelsrechtliche“ Geschäftsführer (oft nur „Geschäftsführer“ genannt) ist diejenige natürliche Person, die für eine juristische Person handelt und diese leitet. Der der Gewerbeordnung entstammende „gewerberechtliche“ Geschäftsführer (umgangssprachlich manchmal „Konzessionär“ genannt) hingegen ist dazu berufen sicherzustellen, dass das Gewerbe den gewerberechtlichen Vorschriften (aber auch nur diesen!) entsprechend ausgeführt wird. Ein Prokurist ist eine natürliche Person, der eine bestimmte, gesetzlich genau normierte Vollmacht eingeräumt worden ist, und solcherart im Namen des Unternehmers agieren kann (ähnlich dem handelsrechtlichen Geschäftsführer).